Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
eventsharing: ist eine angemeldete Marke von holstein eventmarketing (hem). hem ist der Vertragspartner für alle eventsharing Aktivitäten und Maßnahmen.
2. Vertragsabschluß
Mit dem schriftlichen Angebot bietet hem dem Kunden den Abschluss eines Vertrages an. Mit der schriftlichen Rückbestätigung des Kunden wird der Vertrag auch für hem gültig. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt des Angebotes ab, so wird das veränderte Angebot für beide Vertragsparteien erst dann verbindlich, wenn innerhalb von 10 Tagen eine Einigung darüber erzielt wird.
3. Bezahlung
3.1. Wie vereinbart. Zahlungen gelten dann als geleistet, wenn sie auf einem der angegebenen Konten von hem eingegangen und gebucht sind.
3.2. Sollten die vereinbarten à conto Zahlungen weder innerhalb der vorgenannten Frist noch innerhalb einer nach Fristablauf zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein, ist hem berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen ohne daß die Ablehnung der Vertragserfüllung vorher noch einmal angedroht werden muß.
3.3. Alle Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug zur Zahlung fälli. Ein Zahlungsverzug berechtigt hem zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jaktuellen Basiszinssatz der EZB und zum Rücktritt vom Vertrag sowie zur Berechnung von Rücktrittskosten. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
4. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der vertraglich festgelegten Leistungsbeschreibung im Angebot von hem. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. hem verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich zu informieren - sofern dies möglich ist und die Abweichungen mehr als geringfügig sind.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. hem ist berechtigt, sich aus wichtigen und unvorhergesehenen Gründen eine nachträgliche Änderung des Veranstaltungspreises vorzubehalten, sofern zwischen Vertragsbestätigung und vertraglich vorgesehehenem Veranstaltungsbeginn mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des vertraglich vereinbarten Preises, hat hem den Kunden bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn darüber in Kenntnis zu setzen. Vertragsänderungen sind gestattet, wenn sie unumgänglich sind, zu keinem Mangel führen, nicht von hem verschuldet wurden und wenn sie den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Der Kunde ist berechtigt, ohne Entgeldzahlung vom Vertrag zurückzutreten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei hem. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch, so kann hem angemessenen Ersatz für die getroffenen Veranstaltungsvorbereitungen und seine Aufwendungen verlangen. hem kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreis pauschalieren: Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25%, bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80%. Danach und bei Nichtantritt ohne vorherige Absage 100%. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Eintritt eines niedrigeren Schadens zu behaupten und nachzuweisen.
5.2. Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Kunde einzelne Teilnehmer durch Dritte ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
5.3. Im Falle eines Rücktritts kann hem vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Rücktritt durch holstein eventmarketing
hem kann bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen nach Vertragsbeginn kündigen. In diesem Fall besteht Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt von hem erbrachten Leistungen. Erfolgt ein Rücktritt durch hem, z.B. wegen höherer Gewalt oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder anderen, nicht durch hem zu vertretenden Gründen, können Schadensersatzansprüche seitens des Kunden gegen hem nicht geltend gemacht werden.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch, so wird sich hem bei den Leistungsträgern um eine Erstattung bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich lediglich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Haftung von holstein eventmarketing
hem verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen so zu erbringen, daß sie die zugesicherten Inhalte haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der gesamten Veranstaltung aufheben oder mindern. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns gewährleistet hem die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Zielortes.
Wird die Veranstaltung oder eine Teilleistung nicht oder nur mangelhaft erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, falls Abhilfe trotz Fristsetzung nicht erfolgt, selbst Abhilfe vornehmen, den Vertrag kündigen oder eine Minderung des Veranstaltungspreises fordern. Die Haftung ist der Höhe und dem Umfang nach durch gesetzliche Bestimmungen beschränkt und ausgeschlossen. Die vertragliche Haftung von hem ist auf den Programmkostenpreis beschränkt, falls keine der angebotenen Leistungen in Anspruch genommen wird. Die Haftungshöchstgrenze ist jedoch auf maximal den dreifachen Leistungspreis begrenzt. Dies gilt insbesondere für Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Führungen).
hem übernimmt keine Haftung für Unfälle aller Art im Rahmen der Veranstaltung. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleiben davon unberührt. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt für die Teilnehmer eine entsprechende Reiseversicherung zur Abdeckung aller Risiken der Veranstaltung abzuschließen.9. Mitwirkungspflicht, Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Dazu gehört auch, Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Leistungsträger bzw. hem zu melden. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, so stehen dem Kunden keine Ansprüche zu. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der vereinbarten Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber hem schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden verjähren in spätestenssechs Monaten nach dem vertraglich festgelegten Veranstaltungsende.10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand
Vereinbarter Gerichtsstand ist der Wohnort des Beklagten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge.
